Wöchentlicher Unterricht:
Der monatliche Beitrag beträgt für Instrumentalunterricht (Ferien
werden durchbezahlt):
Der Unterricht entfällt in den hessischen Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen.
Sonderregelung: Pro Kalenderjahr werden statt der üblichen 37
Unterrichtsstunden nur 34 Unterrichtsstunden erteilt. Das bedeutet,
dass der Unterricht zusätzlich an 3 Wochen während der Schulzeit
ersatzlos ausfällt.
Bei erwachsenen Schülern sind auch Einzelstunden
möglich.
Blockflötenunterricht in Gruppen (max. 3 Schüler)
nach Vereinbarung
Korrepetition und Liedbegleitung nach Vereinbarung
Kündigungsfrist siehe Unterrichtsvertrag.